Beratungskonzept der Piusschule

Wir wollen in unserer Schule eine qualifizierte Beratung anbieten.

 

Beraten ist kein isoliertes Tätigkeitsfeld von Lehrerinnen und Lehrern, sondern integrierter Bestandteil anderer Aufgaben der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit.

 

Der Beratungserlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung besagt:

„Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. (§4 Abs, 1 und §8 Abs. 1 ADO-Bass 21-02 Nr.4)

Die Beratungstätigkeit umfasst die Beratung von Schülerinnen, Schülern und deren Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen, Lernstandsentwicklung, bei Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten oder in Krisensituationen.

 

An unserer Schule erfolgt die Beratung durch Klassenlehrer(innen), Fachlehrer(innen), Förderlehrer/in, Schulleitung, eine Förderschullehrerin, eine Beratungslehrerin und einem Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstelle. Darüber hinaus beraten auch die Erzieherinnen der OGS/VHTS sowohl Kinder als auch Erwachsene bei auftretenden Fragestellungen.

Die Grundsätze unserer Beratungsarbeit beruhen auf:

 

  • Freiwilligkeit
    • Beratung im weitesten Sinne erfolgt immer auf freiwilliger Basis. Erzwungene Beratung hat keinen Erfolg.
  • Vertraulichkeit
    • Ratsuchende müssen sich der Verschwiegenheit der Beratenden sicher sein können.
  • Unabhängigkeit
    • Beratung erfolgt ohne Weisung und Zielvorgabe. Die an der Beratung Beteiligten bleiben für ihren Bereich eigenverantwortlich tätig. Die Umsetzung von Beratungsergebnissen oder Handlungskonzepten erfolgt in eigener Verantwortung, gegebenenfalls mit Unterstützung der Beratenden.

     

Die folgende Übersicht soll eine Orientierung über die Beratungsmöglichkeiten an der Piusschule Schule geben:

 

 

Beratungsanlass

 

 

1.
Ansprechpartner

 

Nächster
Ansprechpartner

 

Falls nicht geklärt

Fragen zur Einschulung

 

Schulleitung

 

 

 

 

 

Fragen zum Zeugnis

 

Klassenlehrer

 

Fachlehrer

 

Schulleitung

Fragen zu Zensuren und Leistungen in einem Fach

 

Fachlehrer

 

Klassenlehrer

 

Schulleitung

Fragen zur Schullaufbahn, Rücktritt, Vortritt, Übergänge

 

Klassenlehrer,
bzw. Fachlehrer

 

Beratungslehrer

 

Schulleitung

Fragen zur Lernförderung, zu Lernproblemen, (LRS; Rechenschwäche), 
Konzentrationsstörungen

 

Klassenlehrer,
bzw. Fachlehrer

 

Förderlehrer und Beratungslehrer

 

Schulleitung

Fragen zur sozialen und emotionalen Entwicklung und zum Verhalten

 

Klassenlehrer

 

Beratungslehrer

 

Schulleitung

Fragen zur Begabungsförderung

 

Klassenlehrer

 

Beratungslehrer

 

Schulleitung

Fragen zum Förderunterricht

 

Förderlehrer

 

Fach- oder Klassenlehrer

 

Schulleitung

Fragen zum Umgang mit Konflikten zwischen Schülern (Mobbing)

 

Klassenlehrer

 

Beratungslehrer

 

Schulleitung

Handlungsleitfaden zum

Konflikt- und Beschwerdemanagement an der Piusschule

 

„Bevor man sich mit jemandem auseinandersetzt, sollte man sich mit ihm zusammensetzen.“ (römisches Sprichwort)

 

Zum Umgang mit Beschwerden

Grundsätzlich nehmen wir alle Beschwerden ernst und gehen Problemen auf den Grund. Beschwerden werden als wichtiger Bestandteil zur Weiterentwicklung der pädagogischen und organisatorischen Arbeit verwendet.  Kommunikation ist der wichtigste Schritt zur Klärung. Zur Qualitätsentwicklung unserer Schule gehört ein festes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden. Wir möchten damit den Eltern, aber auch den Kindern und sonstigen Personen die Möglichkeit geben, sich in angemessenem Umfang mit ihrer Kritik an die Schule zu wenden.

 

Beschwerden/Konflikte werden prinzipiell dort bearbeitet, wo sie entstehen.

Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden wird und die Klärungsversuche von schulischer Seite dokumentiert vorliegen, sind andere Ebenen(Instanzen) einzubeziehen. Bei der Bearbeitung einer Beschwerde werden grundsätzlich alle Beteiligten gehört, bevor die Situation bzw. die Beschwerde bewertet wird.

Wichtig ist, dass bei der Konfliktbewältigung gewisse Grundsätze eingehalten werden, die im Folgenden dargelegt werden.

 

Beschwerderegelung zwischen Schüler/innen

Schüler/innen bringen ihre Beschwerde je nach Anlass bei der Pausenaufsicht oder beim Klassenlehrer/bzw. Fachlehrer vor. Diese entscheiden im Dialog mit den beteiligten Kindern über die weiteren Schritte:

  • sofortige Klärung
  • Einbeziehung des Klassenlehrers/ der Klassenlehrerin
  • Einbeziehung der Beratungslehrerin
  • Einbeziehung der Sonderpädagogin
  • Einbeziehung des Schulleiters

 

Beschwert sich ein Schüler über eine Lehrkraft oder einen sonstigen Mitarbeiter der  Schule, so ist die Klassenlehrkraft die Ansprechpartnerin, wenn eine direkte Klärung mit der betroffenen Person ergebnislos verlaufen ist.

 

Beschwerderegelung für Eltern (Instanzenweg)

Die erste Instanz von Elternbeschwerden ist grundsätzlich die betroffene Lehrkraft. Falls Eltern sich zuerst an die Schulleitung wenden, wird diese sie an die zuständige Lehrkraft verweisen. Zu dem Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft können auch weitere Lehrkräfte oder Elternvertreter hinzugezogen werden. Sollte das Gespräch zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung mit einbezogen. Erfolgt auch auf dieser Ebene keine Einigung, richtet man sich an die nächste Ebene.

Beschwerden bzgl. Leistungsbewertungen richten die Eltern an die zuständige Fachlehrkraft. Diese erläutert die vorgenommene Leistungsbewertung ausführlich. Sie bezieht dabei die Rechtsvorschriften und die Beschlüsse der Schule ein. Wenn einer der Beteiligten den Wunsch äußert, wird die Schulleitung einbezogen. Sie moderiert dann das Gespräch.

Kann die Schule einer Beschwerde nicht abhelfen, leitet sie die Unterlagen an die zuständige Schulaufsicht weiter.

Wenn sich Eltern gegen einzelne Noten oder gegen das Zwischenzeugnis wehren, ist das formal immer eine Beschwerde. Rechtlich kann es keinen Widerspruch geben, da es sich beim Zwischenzeugnis nicht um einen Verwaltungsakt handelt, sondern um eine Mitteilung der Schule an die Eltern. Dagegen ist das Jahreszeugnis ein Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann.

 

 

 

Instanzenweg für Eltern bei Beschwerden

  1. Schritt:

Mit der betroffenen Lehrkraft Kontakt aufnehmen und die Bedenken, Sorgen und Wünsche äußern,

Gemeinsame Problemanalyse, Ziele und Maßnahmen vereinbaren, Überprüfung festlegen und dokumentieren

evtl. neuen Gesprächstermin vereinbaren und feststellen, ob die Vereinbarungen eingehalten und die Ziele erreicht wurden

  1. Schritt

Im Falle der fehlenden Lösung des Problems das Gespräch mit dem Klassenlehrer suchen und evtl. ein gemeinsames Gespräch führen und dann wie im ersten Schritt verfahren

  1. Schritt

Erst wenn auf den vorigen Ebenen keine Abhilfe der Beschwerde erwirkt werden konnte, ein Gruppengespräch mit Moderation (z.B. Beratungslehrkraft) suchen oder Kontakt zur Schulleitung aufnehmen.

  1. Schritt

Sofern der Konflikt nicht innerschulisch gelöst werden kann, den Kontakt zur Schulaufsicht aufnehmen

 

 

Auf allen Ebenen sind die Vereinbarungen festzuhalten. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie der Vereinbarungen.

 

(Das gesamte Beratungskonzept können Sie in der Piusschule einsehen)