Klassenpflegschaft

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme auch die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. Gewählt werden können nur volljährige Personen, die die Erziehungsberechtigung des jeweiligen Kindes haben. Die beiden gewählten Personen sind automatisch Mitglieder der Schulpflegschaft.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.