Schulweg

Der Schulweg (Weg zwischen Schule und Wohnung) fällt nicht in den Aufsichtsbereich der Schule; er endet und beginnt am Schulgrundstück, nicht am Schulgebäude. Die Beförderung in Schulbussen fällt in den Verantwortungsbereich des Schulträgers. Insofern besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht der Lehrkräfte an Schulbushaltestellen außerhalb des Schulgrundstücks. Eine Aufsichtspflicht der Schule an Schulbushaltestellen kann sich in Ergänzung zur Verpflichtung des Schulträgers nur dann ergeben, wenn die Schulkonferenz zu dem Ergebnis kommt, dass an der Schulbushaltestelle selbst oder auf dem Weg von dieser Haltestelle bis zum Schulgrundstück oder Unterrichtsort (z. B. Sportanlage, Schwimmhalle) eine besondere Gefahrenlage besteht und eine Aufsicht durch Lehrkräfte wegen der geringen Entfernung der Schulbushaltestelle zum Schulgrundstück oder Unterrichtsort ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

Schulweg im Sinne dieser Verordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort. Als Wohnung ist der nicht nur vorübergehende, gewöhnliche Aufenthalt der Schülerin oder des Schülers an Unterrichtstagen anzusehen. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks.

Quelle:

Immer wieder werden wir mit folgender Frage konfrontiert:

 

Ab wann dürfen die Kinder mit dem Rad zur Schule kommen?

Während der 3. und 4. Klasse findet in den Schulen intensives Radfahrtraining statt. Das endet dann mit einer Abschlussfahrt und einer Prüfung. Vorher wird von Verkehrsverbänden und der Polizei davon abgeraten, Kinder mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen.

Da Kinder als Radfahrer im Straßenverkehr besonders gefährdet sind, sollten Sie Ihr Kind frühestens nach bestandener Fahrradprüfung in der vierten Klasse mit dem Fahrrad zur Schule fahren lassen – und auch dann erst, wenn die Strecke es zulässt (Wohnquartier mit Tempo 30, Wege ohne Autoverkehr). Denn Kinder erreichen erst im Alter von 13–15 Jahren die Fähigkeit, sicher genug am Straßenverkehr teilzunehmen. Neben Kenntnissen und Übung gehört nämlich die Fähigkeit dazu, sich gleichzeitig auf zwei Bereiche konzentrieren zu können.

Allerding ist dies von unserer Seite lediglich eine Empfehlung. Da der Schulweg in den Verantwortungsbereich der Eltern fällt, obliegt es allein den Eltern zu entscheiden ob und ab wann ein Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt.

Dafür, dass ihr Kind sein Fahrrad beherrscht und die Verkehrsregeln kennt und befolgt, müssen sie allerdings selbst sorgen. Dies im Übrigen auch nach bestandener Fahrradprüfung.

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